Häufig gestellte Fragen zur
Generalistischen Pflege­aus­bil­dung

Dieses Jahr startet die neue Pflegeausbildung, die der Bundestag im Pflegeberufereformgesetz beschlossen hat – auch in unserer Ausbildungsstätte! Vielleicht haben Sie unter dem Titel „Generalistische Pflegeausbildung“ oder „Ausbildung zum Pflegefach­mann/zur Pflegefachfrau“ schon davon gehört und haben jetzt viele Fragen. Hier gibt es Antworten:


Wo kann ich die neue Pflegeausbildung absolvieren?

Sie können die neue Pflegeaus­bildung an jeder bisherigen Altenpflegeschule und Krankenpflegeschule in Deutsch­land absolvieren. Die bisherigen Ausbildungen zum Al­ten­pfleger, zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder zum Gesundheits- und Kinderkran­ken­pfle­ger (w/m/d) und die Unterscheidung in Alten- und Krankenpflegeschulen wird es in der Form wie bisher nicht mehr geben. Allerdings wird es neben dem Abschluss Pflegefachmann / Pflege­fach­frau weiterhin über Sonderwege die Abschlüsse zum 

Altenpfleger und Kinderkran­ken­pfleger geben sowie mögliche Vertie­fungs­ein­sätze in der Altenpflege und der Kinderkran­ken­pflege. An einigen Schulen laufen bereits seit vielen Jahren Modellprojekte zur generalis­tischen Pflege­aus­bildung, die jedoch noch nicht zum Abschluss Pflege­fach­mann / Pflegefachfrau führen. Die neue Pflegeaus­bil­dung im Sinne des Pflegeberufe­re­form­geset­zes wird überall erst ab 2020 angeboten. So auch in unseren Ausbildungsstätten!


Ab wann kann ich mich für die neue Pflegeausbildung bewerben?

Der erste Jahrgang der neuen Pflegeausbildung startet in den allermeisten Ausbildungsstätten im Sommer oder Herbst 2020. Einzelne Pflegeschulen bieten zwei Ausbildungs­durch­läufe pro Kalenderjahr an und starten mit dem ersten bereits im April. Die Bewerbungsphase für den Start im Sommer liegt meist im Frühjahr, für den Start im Frühjahr meist Anfang des Jahres und ist von Ausbildungsstätte zu Ausbildungsstätte unterschiedlich.




In unserer Ausbildungsstätte beginnt der erste Jahrgang
der neuen Pflegeausbildung am 

15.08.2021

Bewerbungen sind durchgängig möglich.



Was muss ich tun, wenn ich schon examinierte Alten- oder Krankenpflegefachkraft bin oder mich in der Ausbildung befinde?

Sie müssen gar nichts tun. Die Ausbildung nach dem auslaufenden Modell wird in einer Übergangsphase zu Ende geführt. Ihr Abschluss gilt weiterhin und Sie können weiter in Ihrem Beruf als Pflegefachkraft arbeiten. Eine Weiterbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau gibt es nicht. Es handelt sich um die neue Form der Pflegeausbildung, die zukünftige Generationen von Pflegekräften absolvieren.


Warum gibt es eine neue Pflegeausbildung?

Weitere Informationen zu den Hinter­grün­den der neuen Pflegeausbildung finden Sie im Infoportal der Diakonie Deutschland unter www.diakonie.de/themenschwerpunkt-generalistische-pflegeausbildung/.